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Die häufigsten Fragen zur Reha

Sie haben nach einer Operation im Deutschen Zentrum für Orthopädie Fragen zu Reha oder Anschlussheilbehandlung? Alle wichtigen Informationen rund um Reha oder Anschlussheilbehandlung, deren Dauer, Therapien und Antragstellung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

1. Wann steht mir eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Reha zu?

Dies ist abhängig von der Indikation der Erkrankung oder der Operation. Diese sind in einem Katalog der Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträger gelistet.

2. Wo kann ich nähere Informationen bekommen?

Bei Rückfragen stehen wir Patienten des Deutschen Zentrums für Orthopädie gern zur Verfügung: Sie erreichen uns per E-Mail (rehaplanung(at)waldkliniken-eisenberg.de) oder telefonisch in unserer Telefonsprechstunde von 13-14 Uhr unter 036691-81635.

3. Komme ich nach meiner Operation direkt zur Anschlussheilbehandlung?

Das ist abhängig von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse bzw. des Rentenversicherungsträger und von dem aktuellen Belegungsstatus der Rehakliniken.

4. Welche Bescheinigungen brauche ich für eine Reha?

Patientin bzw. Patient und der behandelnde Arzt erstellen gemeinsam den Antrag. Notwendige Unterlagen sind unter anderem eine ärztliche Bescheinigung, ein Arztbericht sowie ein eigenes persönliches Schreiben.

Im Zuge der Antragstellung sollten neben der Diagnose und möglichen Therapiemaßnahmen auch die Einschränkungen des Betroffenen im Alltag erklärt werden. Ein ausführliches persönliches Schreiben sowie detaillierte Bescheinigungen und Berichte lohnen sich, da somit die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung der Rehabilitation steigt.

Die unterschiedlichen Kostenträger bieten online eine Vielzahl an vorgefertigten Formularen an, die aus dem Internet heruntergeladen und angepasst werden können.

5. Wer genehmigt eine Reha? 

Die Genehmigung einer stationären oder ambulanten Reha-Behandlung erfolgt durch den zuständigen Kostenträger. Je nach Art der Rehabilitation kommen verschiedene Träger in Frage, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse oder die Unfallversicherung.

6. Wie lange dauert die Bewilligung? 

Durchschnittlich dauert eine positive Entscheidung über einen Reha-Antrag drei Wochen. Wenn beispielsweise ein medizinisches Gutachten nötig ist, oder der Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht wurde, wird die Bewilligungsfrist allerdings verlängert. 
Zu beachten ist, dass die dreiwöchige Frist nur dann gilt, wenn die beim Reha-Träger eingereichten Unterlagen vollständig sind. Die Antragstellung und Bewilligung eines Reha-Antrags ist ein langwieriger Prozess. Um Fristverlängerungen zu vermeiden, sind Patienten gut beraten, alles genau zu planen und alle Dokumente parat zu haben.

7. Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung / Reha?

In der Regel dauert Ihre Anschlussheilbehandlung 3 Wochen. Bei Bedarf kann der Arzt der Rehaklinik bei begründeter medizinischer Notwendigkeit Ihren Aufenthalt verlängern.

8. Wie oft habe ich Anspruch auf eine Reha? 

In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Es gibt jedoch Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist. Beispielsweise bei einem größeren medizinischen Eingriff, bei dem eine zeitnahe Behandlung notwendig ist, um Ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und zu schützen.

Im Einzelfall hängt es vom Krankheitsbild sowie den bisher durchgeführten Reha-Maßnahmen und weiteren Faktoren, wie etwa dem voraussichtlichen Behandlungserfolg, ab, wie oft eine Reha bewilligt werden kann. 
 

9. In welche Rehaklinik komme ich?

Als Patient haben Sie für Ihre Reha das Wunsch- und Wahlrecht. Sie dürfen sich also die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen. Sie können Ihre Wunschklinik bereits beim Einreichen Ihres Reha-Antrags angeben. Auch nach der Antragstellung dürfen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch wahrnehmen. Selbst bei bereits bewilligten Anträgen können Sie Ihr Recht noch ausüben. 

10. Ist eine Reha in Eisenberg möglich?

Ja, auch in Eisenberg ist eine Reha seit Mai 2024 in unserer orthopädischen Rehaklinik möglich. 

11. Ist auch eine ambulante Maßnahme möglich?

Gesetzlich geregelt ist das gestufte System ambulant vor stationär. Die ambulante Reha ist immer zuerst zu prüfen. Eine ambulante Maßnahme wird von der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger angeboten. Die therapeutischen Anwendungen sind ähnlich einer stationären Behandlung.

12. Welche Therapien erhalte ich in der Rehaklinik?

Die geeignete und individuelle Therapie legt der behandelnde Arzt der Rehaklinik je nach Krankheitsbild fest.

13. Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung?

In der Regel dauert Ihre Anschlussheilbehandlung 3 Wochen. Bei Bedarf kann der Arzt der Rehaklinik ihren Aufenthalt verlängern.

14. Welche Kosten entstehen für mich?

Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, beträgt die aktuelle Zuzahlung für Krankenkassenpatienten 10 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage im Kalenderjahr, einschließlich der Krankenhausbehandlungstage. Übernimmt die Kosten der Reha die Rentenversicherung, müssen Patienten ebenfalls 10 Euro pro Tag zahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung kann der Patient beim Rentenversicherungsträger beantragen. Privatversicherte Patienten gelten in der Rehaklinik als Selbstzahler.

15. Wie gelange ich in die Rehaklinik?

Das entscheidet der Kostenträger. Bei Patienten der Krankenkasse ist meist ein Fahrservice der Reha-Einrichtung nutzbar. Patienten der Rentenversicherung reisen privat oder nach vorheriger Genehmigung mit Taxi mit einem Transportschein vom Hausarzt an.

16. Wie bin ich dort untergebracht?

Die Unterbringung erfolgt in der Regel in einem Einzel- bzw. Doppelzimmer.

17. Kann ich meinen Partner oder mein Kind mitnehmen, wäre mein Kind über den Tag betreut?

Die Kosten für eine Begleitperson können nach vorheriger Beantragung und medizinischer Notwendigkeit vom Kostenträger übernommen werden. Weiterhin ist eine Begleitung als Selbstzahler möglich.

18. Wäre mein pflegebedürftiger Partner versorgt?

Pflegebedürftige Partner werden nur in Einrichtungen aufgenommen, denen ein Pflegebereich angegliedert ist. Eine Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung oder eine häusliche Nachsorge sollte im Vorfeld geklärt werden.

19. Was muss ich in die Rehaklinik mitbringen?

Benötigt werden:

  • Badesachen
  • Bademantel
  • Badeschuhe
  • Badehandtuch
  • Toilettenartikel
  • Festes Schuhwerk
  • Wetterfeste Kleidung
  • Sportsachen
  • Turnschuhe
  • Medikamente für die ersten Tage
  • Versicherungskarte.

20. Wird ein Wäscheservice angeboten?

Das ist abhängig von der Rehaklinik. Meist gibt es jedoch eine Waschmaschine. Dies kann dort erfragt werden.

21. Wer zahlt Krankengeld während der Reha? 

Das ist unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Rentenversicherung tritt ein, wenn aufgrund einer Erkrankung die Erwerbstätigkeit nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Arbeitsunfall, der einen Reha-Aufenthalt erforderlich macht, ist in den meisten Fällen die Unfallversicherung des Patienten zuständig. 
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen hingegen in der Regel die Kosten für Patienten, die bereits in Rente sind. Zudem gibt es weitere Sonderfälle, bei denen das Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit oder auch die Jugendhilfe für die Übernahme des Krankengeldes während der Reha zuständig sind.

22. Wann bekomme ich Übergangsgeld nach der Reha?

Ein Arbeitnehmer hat das Recht, Übergangsgeld zu beantragen, wenn er erkrankt oder in einen Unfall verwickelt wurde und eine langwierige Betreuung in Form einer Reha benötigt. Übergangsgeld wird über die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgezahlt. Reha-Patienten erhalten Übergangsgeld für die gesamte Dauer der Maßnahme, jedoch maximal für 6 Wochen. Das Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger vergütet und nach der abgeschlossenen Reha ausgezahlt.

23. Wer zahlt die Wiedereingliederung nach Reha?

Die stufenweise Wiedereingliederung zurück in den Arbeitsalltag wird von verschiedenen Rehabilitationsträgern übernommen. In Frage kommen die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder die Unfallversicherung des Patienten, abhängig davon, ob die Rehabilitation und Wiedereingliederung durch Krankheit, Unfall, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hervorgerufen wurden.
 

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