4. Welche Bescheinigungen brauche ich für eine Reha?
Patientin bzw. Patient und der behandelnde Arzt erstellen gemeinsam den Antrag. Notwendige Unterlagen sind unter anderem eine ärztliche Bescheinigung, ein Arztbericht sowie ein eigenes persönliches Schreiben.
Im Zuge der Antragstellung sollten neben der Diagnose und möglichen Therapiemaßnahmen auch die Einschränkungen des Betroffenen im Alltag erklärt werden. Ein ausführliches persönliches Schreiben sowie detaillierte Bescheinigungen und Berichte lohnen sich, da somit die Wahrscheinlichkeit für eine Genehmigung der Rehabilitation steigt.
Die unterschiedlichen Kostenträger bieten online eine Vielzahl an vorgefertigten Formularen an, die aus dem Internet heruntergeladen und angepasst werden können.
5. Wer genehmigt eine Reha?
Die Genehmigung einer stationären oder ambulanten Reha-Behandlung erfolgt durch den zuständigen Kostenträger. Je nach Art der Rehabilitation kommen verschiedene Träger in Frage, wie zum Beispiel die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenkasse oder die Unfallversicherung.
6. Wie lange dauert die Bewilligung?
Durchschnittlich dauert eine positive Entscheidung über einen Reha-Antrag drei Wochen. Wenn beispielsweise ein medizinisches Gutachten nötig ist, oder der Antrag beim falschen Kostenträger eingereicht wurde, wird die Bewilligungsfrist allerdings verlängert.
Zu beachten ist, dass die dreiwöchige Frist nur dann gilt, wenn die beim Reha-Träger eingereichten Unterlagen vollständig sind. Die Antragstellung und Bewilligung eines Reha-Antrags ist ein langwieriger Prozess. Um Fristverlängerungen zu vermeiden, sind Patienten gut beraten, alles genau zu planen und alle Dokumente parat zu haben.
7. Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung / Reha?
In der Regel dauert Ihre Anschlussheilbehandlung 3 Wochen. Bei Bedarf kann der Arzt der Rehaklinik bei begründeter medizinischer Notwendigkeit Ihren Aufenthalt verlängern.
8. Wie oft habe ich Anspruch auf eine Reha?
In der Regel können Sie nach vier Jahren eine weitere Reha beantragen. Es gibt jedoch Fälle, in denen bereits vor Ablauf der vier Jahre ein Reha-Aufenthalt nötig ist. Beispielsweise bei einem größeren medizinischen Eingriff, bei dem eine zeitnahe Behandlung notwendig ist, um Ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und zu schützen.
Im Einzelfall hängt es vom Krankheitsbild sowie den bisher durchgeführten Reha-Maßnahmen und weiteren Faktoren, wie etwa dem voraussichtlichen Behandlungserfolg, ab, wie oft eine Reha bewilligt werden kann.