Die Spezialisten am Deutschen Zentrum für Orthopädie sind anerkannte Zweitmeiner und arbeiten hier auch mit verschiedenen Krankenkassen zusammen. Unser Chefarzt Univ.-Prof. Dr. Georg Matziolis rät Patienten zum Einholen einer Zweitmeinung.
Ist die Diagnose richtig? Ist eine Operation notwendig oder gibt es andere Therapiemöglichkeiten? Braucht es wirklich ein Kunstgelenk? Viele Patienten stellen sich diese Fragen nach ihrem Gespräch mit dem behandelnden Arzt. Die Antwort auf diese Fragen liefert oft eine ärztliche Zweitmeinung.
„Ich halte das Instrument der Zweitmeinung gerade bei kritischen Befunden, das heißt bei sehr jungen Patienten oder nicht klaren Indikationen, für absolut sinnvoll und empfehle das auch den Patienten“, sagt Univ.-Prof. Dr. Georg Matziolis.
Aus Sicht des Ärztlichen Direktors am Deutschen Zentrum für Orthopädie schafft das Einholen einer Zweitmeinung Vertrauen zwischen Behandler und Patient. „Denn am Ende legt der Patient seine Gesundheit in die Hände des Orthopäden und da ist es nur recht und billig, wenn er sich vorher bestmöglich informiert hat“, sagt Prof. Dr. Matziolis. Das Deutsche Zentrum für Orthopädie an den Waldkliniken Eisenberg ist offizielle Zweitmeinungsklinik und berät Patienten gerne zu offenen Fragen rund um ihren Befund.
Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?
Nach einer Diagnosestellung prüft ein weiterer Arzt den Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. Sollte es notwendig sein, untersucht er sie auch und prüft die Diagnose oder die Notwendigkeit einer geplanten Operation.
Die ärztliche Zweitmeinung ist unabhängig und neutral und soll dem Patienten bei der Einschätzung helfen, ob es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt oder ob eine Operation wirklich nötig ist.
Wer darf eine Zweitmeinung einholen?
Eigentlich jeder. Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat das Recht auf freie Arztwahl und kann sich aussuchen, ob er nach der ersten Diagnosestellung noch einen weiteren Arzt aufsucht, um die Diagnose überprüfen zu lassen oder sich über weitere Behandlungsmethoden zu informieren.
Patienten entstehen dadurch keine weiteren Kosten. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung gibt es bisher nur für Gebärmutterentfernungen und Mandeloperationen. Hier ist vorgeschrieben, dass der behandelnde Arzt den Patienten auf sein Recht hinweist, eine Zweitmeinung einzuholen. Weitere Operationen sollen folgen.
Wer darf eine Zweitmeinung stellen?
Beim bisher gesetzlich geregelten Zweitmeinungsverfahren für Gebärmutterentfernungen und Mandeloperationen ist vorgeschrieben, dass Ärzte, die eine Zweitmeinung dazu abgeben, Fachärzte in dem für die jeweiligen Operationen festgelegten Fachgebiet sein müssen. Außerdem müssen sie seit mindestens fünf Jahren Patienten im jeweiligen Fachgebiet versorgt haben und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen.
Der Arzt der die Zweitmeinung abgibt, darf die Operation am beratenen Patienten nicht selbst durchführen. Bei Zweitmeinungen zu allen anderen medizinischen Fragen empfiehlt sich ebenfalls, einen Facharzt aufzusuchen. Vorschriften für gibt es dazu nicht.
Welche Unterlagen braucht es bei einem Zweitmeinungsgespräch?
Damit sich der Zweitmeiner ein umfassendes Bild machen kann, ist es sinnvoll alle relevanten Unterlagen vom bisher behandelnden Arzt anzufordern. Patienten haben ein Recht auf diese Informationen aus ihrer Patientenakte. Dazu gehören z.B. MRT-Bilder, Computertomografien, Röntgenbilder oder Laborergebnisse.
Mit diesen Informationen sowie einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten kann der Zweitmeiner die bisherigen Untersuchungen und die vorgeschlagene Therapiemaßnahmen nachvollziehen und bewerten. Sollte der zur Zweitmeinung aufgesuchte Arzt weitere Untersuchungen für notwendig erachten, wird er diese in Absprache mit dem Patienten durchführen.