In bestimmten Fällen müssen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden die Kosten einer Reha als Selbstzahler tragen oder Zuzahlungen leisten. Deshalb ist es wichtig, vor einer Reha zu überprüfen, welcher Anspruch auf Erstattung der Reha-Kosten besteht.
Die Kosten einer Reha hängen von der Art der Behandlung und der Dauer ab. Wichtig: in den meisten Fällen müssen Patientinnen und Patienten die Reha nicht selbst bezahlen. Das übernimmt in der Regel der zuständige Kostenträger. Meistens ist das die Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Sie arbeiten, übernimmt die Rentenversicherung die Kosten und Sie stellen dort den Antrag. Sind Sie im Ruhestand, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten und Sie stellen dort den Antrag.
Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben Sie Anspruch auf die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit. Ist die Reha das geeignete Mittel, werden die Kosten in der Regel übernommen.