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Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Die Anschlussheilbehandlung erfolgt nach einem Krankenhausaufenthalt, beispielsweise einer Operation, und beginnt direkt im Anschluss – spätestens zwei Wochen – nach der Entlassung. Die AHB hilft den Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus erzielten Behandlungserfolge zu festigen und mögliche Einschränkungen weiter zu verringern. 

Was ist der Unterschied zwischen einer AHB und einer Reha?

Einer Anschlussheilbehandlung geht immer ein Krankenhausaufenthalt voraus, eine Rehabilitation kann unabhängig von einem Aufenthalt in einer Klinik erfolgen. Die reguläre Reha dient zur Vorbeugung oder allgemeinen Verbesserung des Gesundheitszustands. Die Anschlussheilbehandlung zielt darauf ab, konkrete gesundheitliche Probleme nach einem Krankenhausaufenthalt schnell und effektiv zu behandeln.

Wann steht mir eine Anschlussheilbehandlung zu?

Eine AHB steht Ihnen nach einem Krankenhausaufenthalt zu. Beispielsweise ist die AHB nach der Implantation eines künstlichen Knie-Gelenks verpflichtend. Wichtig ist, dass Ihr Arzt/Ihre Ärztin Ihnen die Notwendigkeit der Anschlussheilbehandlung bescheinigt. 

Wie beantrage ich eine Anschlussheilbehandlung?

Für die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie sich im Normalfall nicht um die Antragsformalitäten kümmern. Das übernimmt in der Regel der Sozialdienst in Ihrem Krankenhaus für Sie. Dennoch bedeutet eine bevorstehende AHB nicht, dass Sie bei der Klinikwahl kein Mitspracherecht haben – im Gegenteil.

Wenn Sie schon eine bestimmte Klinik für Ihre AHB ausgesucht haben, kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin beim Sozialdienst. Notieren Sie sich Ihre Gründe für die Wunschklinik und besprechen Sie diese dann bei Ihrem Termin mit dem Sozialdienst. 

Weitere Informationen zum Wunsch und Wahlrecht 

Wie geht es nach der Antragstellung für die AHB weiter?

Eine Antwort vom Kostenträger erhalten Sie in der Regel sehr schnell, da der Krankenhausaufenthalt zeitlich begrenzt ist und die Zeit drängt. Sobald Ihre Unterlagen eingehen, prüft der zuständige Kostenträger diese und informiert dann den Sozialdienst Ihres Krankenhauses über die Entscheidung.
Diese kann unterschiedlich ausfallen: 

  • Ihre Reha wurde in Ihrer Wunschklinik genehmigt

In diesem Fall müssen Sie sich um nichts weiter kümmern. Der Kostenträger leitet seine Entscheidung auch direkt an Ihre Wunschklinik weiter. Ihr zuständiger Sozialdienstmitarbeiter kümmert sich um sämtliche Formalitäten wie Anreisedaten und ähnliches. 

  • Ihre Reha wurde genehmigt, aber nicht Ihre Wunschklinik

In den allermeisten Fällen lohnt es sich, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Begründen Sie in Ihrem Widerspruch, warum die Reha in Ihrer Wunschklinik für Ihren Reha-Erfolg besonders geeignet ist. Um Ihren Wunsch zu untermauern, sollten Sie auch Ihre gesundheitliche Situation und die persönlichen Lebensumstände beschreiben. Das Schreiben kann auch von Ihrem Arzt erstellt werden.

  • Ihre Reha wurde abgelehnt

Die Absage des Kostenträgers ist nicht endgültig – es kommt immer auf den Grund der Ablehnung an. Eine AHB wird nur in Ausnahmefällen aus medizinischer Sicht abgelehnt. Manchmal führen aber Formfehler oder nicht eingehaltene Fristen zu einer Ablehnung. In den allermeisten Fällen lohnt es sich, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. 

Wie lange dauert eine Anschlussheilbehandlung?

Eine AHB dauert meist zwei bis drei Wochen, kann aber je nach individuellen Bedürfnissen und Genesungsverlauf auch verlängert werden. In der Rehaklinik erstellt ein interdisziplinäres Team aus Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten für jede Patientin und jeden Patienten einen individuellen Behandlungsplan. 

Darf ich jede Klinik für meine AHB auswählen?

Auf der Suche nach der richtigen Rehaklinik gibt es einiges zu beachten. Bei einer Anschlussheilbehandlung ist es gesetzlich vorgegeben, dass die Rehaklinik im Umkreis des überweisenden Krankenhauses liegen muss. Für den Fall, dass eine Rückverlegung nötig wird, darf daher die Entfernung nicht mehr als 200 km betragen. 
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Ihre Wunschklinik muss sich natürlich medizinisch für die Behandlung Ihrer Erkrankung eignen. 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? 

Die Kosten für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse bzw. dem zuständigen Kostenträger übernommen. Damit sind die wesentlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, medizinische Betreuung und Therapie abgedeckt. 
In einigen Fällen kann es zu Zuzahlungen oder Eigenbeteiligungen kommen. Diese sind meist abhängig von Ihrer individuellen Krankenversicherung und den spezifischen Regelungen Ihrer Krankenkasse oder des Kostenträgers.