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Reha: Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha ausüben

Sie möchten eine medizinische Rehabilitation beantragen? Nutzen Sie dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht: Suchen Sie sich Ihre Reha-Klinik selbst aus – ganz egal ob Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha machen werden.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Als Patient haben Sie für Ihre Reha das Wunsch- und Wahlrecht. Sie dürfen sich also die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen. 
Ihr Mitspracherecht umfasst darüber hinaus noch andere Aspekte Ihrer Reha. 

Berechtigten Wünschen zum Zeitraum und zur Durchführung der Reha (stationär, ganztägig ambulant, ambulant) muss ebenfalls entsprochen werden. Auf Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Ihre Familie sowie auf Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse wird Rücksicht genommen. 
 

Wie übe ich das Wunsch- und Wahlrecht aus?

Sie können Ihre Wunschklinik bereits beim Einreichen Ihres Reha-Antrags angeben. Auch nach der Antragstellung dürfen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht noch wahrnehmen. Selbst bei bereits bewilligten Anträgen können Sie Ihr Recht noch ausüben.

Kann ich jede Rehaklinik wählen?

Einige Voraussetzungen muss Ihre Wunschklinik erfüllen: 

  • Die Rehaklinik muss für die Erkrankung geeignet sein.
  • Es muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag zwischen der Klinik und dem Kostenträger bestehen.
  • Die Rehaklinik muss nach dem geltenden Qualitätsstandard zertifiziert sein. 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf Ihre Wunschklinik nicht abgelehnt werden.
 

Wie weit darf die Rehaklinik vom Wohnort entfernt sein?

Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.

Es können medizinische oder persönliche Gründe für oder gegen einen Standort sprechen. Beispielsweise können Sie für eine möglichst nahe Rehaklinik argumentieren, um etwa in der Nähe Ihrer Angehörigen zu bleiben. Oder Sie sprechen Sie bei der Angabe einer Wunschklinik dafür aus, dass die Entfernung vom gewohnten Umfeld Ihnen gut tut oder die Luft am Meer / in den Bergen Ihre Heilung befördert.

Was kann ich tun, wenn meine Wunschklinik abgelehnt wurde?

Seit dem 1. Juli 2023 darf Ihre Wunschklinik nicht abgelehnt werden, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt.

Wenn Ihre Wunschklinik abgelehnt wurde, können Sie einen Antrag auf Heilstättenänderung stellen. Diesen Antrag sollten Sie unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist stellen. Die Frist beträgt üblicherweise vier Wochen

Nennen Sie in der Begründung sinnvolle Argumente, die für Ihre Wunschklinik sprechen, und legen Sie eine Stellungnahme oder ein Gutachten Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin bei.

Sollten Sie für die Argumentation Ihrer Wunschklinik etwas länger Zeit brauchen, können Sie vorab einen Widerspruch ohne Begründung einlegen. So wird die Frist eingehalten und die Begründung kann nachgereicht werden. 
 

Argumentationshilfe für Ihren Wunsch-Rehaklinik

Die medizinische Eignung einer Klinik zur Behandlung Ihrer Erkrankung ist der wichtigste Grund. Sie können auch weitere Gründe nennen. Listen Sie dabei die wichtigsten Gründe zuerst auf:

Mögliche medizinische Gründe:

  • das spezifische Therapieangebot (In dieser Klinik wird eine speziell auf mein Krankheitsbild zugeschnittene Therapie angeboten. / Die Therapien sind besonders zur Behandlung meiner Erkrankung geeignet. / etc.) 
  • das Klima (Das Klima am Ort der Klinik wirkt positiv auf meine Erkrankung. / etc.)
  •  eine zu erwartende geringe Wartezeit (Für den Rehabilitationserfolg ist ein zeitnaher Start erforderlich. In dieser Klinik wurde mir eine geringe Wartezeit versprochen. / etc.)
  • Behandlung von Nebenerkrankungen (Die Klinik verfügt auch über die Fachbereiche XYZ, so kann auch meine (z.B. Herz-) Erkrankung mitbehandelt werden. / etc.)
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen in der Wunschklinik (Die Klinik bietet ein interdisziplinäres Konzept zur Behandlung meiner Krankheit (z.B. Neurologie und Orthopädie bei Rückenleiden). / etc.)
  • Barrierefreiheit (Die Klinik ist (z. B.) geeignet für Sehbehinderte. / etc.)
  • Wohnortnähe der Rehaklinik (Es ist geplant, dass meine Angehörigen in die Therapie einbezogen werden. / Ich bin nur eingeschränkt transportfähig. / etc.)
  • Psychische Aspekte (Ich verspreche mir von einer Behandlung in dieser Klinik den größten Rehabilitationserfolg. / etc.

Informieren Sie sich, welche Gründe auf Ihre Erkrankung zutreffen.

Mögliche persönliche Gründe:

  • Die Rehaklinik ist in der Nähe meines behandelnden Akutkrankenhauses. Ein reibungsloser Ablauf ist dadurch gewährleistet. Auch eine Wiederaufnahme im Akutkrankenhaus ist bei einem Notfall möglich.
  • Ich war bereits in dieser Klinik und habe gute Erfahrungen gemacht.
  • Eine Begleitperson kann mit mir untergebracht werden.
  • Die Klinik ist in der Nähe / weit entfernt von meinem Wohnort. In meiner gewohnten Umgebung zu sein, ist mir wichtig. / Der Abstand von meiner gewohnten Umgebung ist mir wichtig.
  • Meine persönliche Lebenssituation passt zur Klinik, weil… (Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Familiensituation, pflegebedürftige Angehörige, etc.)
     

Orthopädische Rehaklinik in Eisenberg

Die orthopädische Rehaklinik in Eisenberg befindet sich direkt neben dem Deutschen Zentrum für Orthopädie. Patienten profitieren von einer einzigartigen Kombination: der Verzahnung der evidenzbasierten Medizin einer der größten universitären Orthopädien Europas mit den modernsten Therapiemethoden an der neuen Reha.

An unserer neuen Orthopädischen Rehaklinik nutzen wir die wohltuende Kraft der Natur, die das Haus umgibt. Die Wälder rund um die Rehaklinik, Therapien im Garten und Walking-Strecken unterstützen den Therapie-Erfolg.

Orthopädische Rehaklinik Eisenberg

Schlagworte
Reha Wunsch- und Wahlrecht Anschlussheilbehandlung Rehaklinik Rehabilitation