Sie möchten eine medizinische Rehabilitation beantragen? Nutzen Sie dabei Ihr Wunsch- und Wahlrecht: Suchen Sie sich Ihre Reha-Klinik selbst aus – ganz egal ob Sie eine stationäre oder eine ambulante Reha machen werden.
Reha: Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha ausüben
Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?
Als Patient haben Sie für Ihre Reha das Wunsch- und Wahlrecht. Sie dürfen sich also die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen.
Ihr Mitspracherecht umfasst darüber hinaus noch andere Aspekte Ihrer Reha.
Berechtigten Wünschen zum Zeitraum und zur Durchführung der Reha (stationär, ganztägig ambulant, ambulant) muss ebenfalls entsprochen werden. Auf Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter, Ihre Familie sowie auf Ihre religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse wird Rücksicht genommen.
Wie weit darf die Rehaklinik vom Wohnort entfernt sein?
Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.
Es können medizinische oder persönliche Gründe für oder gegen einen Standort sprechen. Beispielsweise können Sie für eine möglichst nahe Rehaklinik argumentieren, um etwa in der Nähe Ihrer Angehörigen zu bleiben. Oder Sie sprechen Sie bei der Angabe einer Wunschklinik dafür aus, dass die Entfernung vom gewohnten Umfeld Ihnen gut tut oder die Luft am Meer / in den Bergen Ihre Heilung befördert.