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Der Reha-Antrag: Alles Wichtige auf einen Blick

Ihr Arzt oder Physiotherapeut empfiehlt eine Reha-Maßnahme? Dann stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt einen Antrag bei Ihrem Kostenträger. Damit Ihr Reha-Antrag gute Aussichten auf Erfolg hat, sollten Sie einige Punkte beachten.

Das Wichtigste zum Reha-Antrag im Überblick

  • Den Reha-Antrag müssen Sie als Patient selbst bzw. gemeinsam mit Ihrem Arzt stellen. Konzentrieren Sie sich dabei auf eine bestimmte Diagnose. Ihr Antrag hat so bessere Chancen auf Genehmigung.
  • Für den Reha-Antrag muss der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Reha begründen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht legt fest, dass sich Patienten die Reha-Klinik grundsätzlich selbst aussuchen können, sofern sie für die jeweilige Erkrankung geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse besteht.
  • Gegen einen abgelehnten Reha-Antrag können Sie Widerspruch einlegen oder notfalls Klage erheben.
     

Voraussetzungen für eine Reha

Für die erfolgreiche Beantragung einer Reha, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Medizinische Notwendigkeit (Rehabilitationsbedürftigkeit)
  • Belastbarkeit und Motivation für die medizinische Rehabilitation (Rehabilitationsfähigkeit)
  • die Ziele der Rehabilitation sind in einem realistischen Zeitrahmen zu erreichen (positive Gesundheitsprognose)
  • Genehmigung durch den Kostenträger
  • ggf. erhebliche oder teilweise Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
     

Reha-Antrag – die ersten Schritte

In den meisten Fällen stellt Ihr Arzt den Antrag für medizinische Rehabilitationsleistungen gemeinsam in Absprache mit Ihnen. Einen Antrag können aber auch Sie selbst stellen.

Bei der Antragstellung sollten Sie unbedingt von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wünsche und Anforderungen an die Reha mitteilen. Wenn Sie hier Ihre Wunschklinik angeben, sichern Sie sich frühestmöglich einen Platz in der entsprechenden Reha-Klinik.
 

Mehr zum Wunsch- und Wahlrecht

Schritte des Reha-Antrags im Überblick

  • Rehabedarf ermitteln
  • Kostenträger feststellen und Antragsformular herunterladen
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Wunsch- und Wahlrecht ausüben
  • Reha-Antrag stellen
  • Bewilligung des Reha-Antrags
  • Widerspruch einlegen bei Ablehnung des Antrags
  • Aufnahme in die Reha-Klinik
     

Wo erhalte ich die Formulare für den Reha-Antrag?

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger, digital über die Homepage Ihrer Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse, den Auskunfts- und Beratungsstellen, gemeinsamen Servicestellen, Versicherungsämtern oder bei den Kommunen. Zu den Antragsformularen gehört in der Regel ein ärztlicher Befundbericht. Ihr aktuell behandelnder Arzt wird diese Formulare für Sie ausfüllen.

Ihre Rentenversicherung benötigt aktuelle Befunde Ihres Arztes, die er in seinem Bericht verwenden kann. Es ist keine spezielle Untersuchung dafür notwendig.
Nachdem Sie Ihren Antrag beim entsprechenden Rentenversicherungsträger eingereicht haben, wird überprüft, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Mit der Genehmigung Ihres Reha-Antrags wird auch die Rehabilitationsklinik Ihrer Wahl festgelegt.
 

Alles Wichtige für Ihren Reha-Antrag

Bevor Sie einen Reha-Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, die unten aufgeführten Unterlagen und Informationen bereitzuhalten, sofern sie für Sie relevant sind und noch nicht eingereicht wurden.

  • Versicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern vorhanden)
  • Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief, etc.)
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, Angaben zur zahlenden Stelle sowie das Aktenzeichen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld, etc.)
  • Schul-, Fachschul-, Hochschulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Letzter Versicherungsverlauf der Rentenversicherungen (sofern vorhanden)
  • Angabe über die Höhe Ihres Bruttoverdienstes
  • Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher, Wehrpass, etc.)
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische Immatrikulationsnummer)
  • Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Siehe Versicherungskärtchen)
  • Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN / BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Bankkärtchen)
  • Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (finden Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt)
  • Name und Anschrift Ihres behandelnden Arztes
     

Reha abgelehnt: Widerspruch einlegen

Wenn sie einen negativen Bescheid auf Ihren Reha-Antrag erhalten, können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch lohnt sich häufig, denn die Erfahrung zeigt, dass abgelehnte Reha-Anträge dann häufig doch noch genehmigt werden.

Im Ablehnungsbescheid erhalten Sie immer auch eine Begründung für die Ablehnung. In Ihrem Widerspruch sollten Sie mit Ihren Argumenten genau auf diese Begründung eingehen. Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt und überlegen Sie gemeinsam, wie die Begründung entkräftet werden kann. Erstellen Sie mit Ihrem Arzt eine Stellungnahme und senden Sie diese gemeinsam mit Ihrem Widerspruchsschreiben an den Kostenträger.

Beachten Sie auf jeden Fall die Frist zum Einlegen des Widerspruchs. Meist gewähren die Kostenträger eine Frist von 4 Wochen. Die genaue Frist entnehmen Sie bitte Ihrem Ablehnungs-Bescheid. 

Schlagworte
Rehaklinik Reha-Antrag Wunsch- und Wahlrecht Reha Unterbringung FAQ Rehabilitation