Kostenübernahme der Knie-Reha
Die Kosten für eine Reha werden in der Regel von einem Versicherungsträger, wie z.B. der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, übernommen. Welcher Kostenträger Ihre Reha finanziert, ist von der sogenannten "positiven Erwerbsprognose" abhängig.
Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Reha wieder für mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können, kommt die gesetzliche Rentenversicherung als Kostenträger in Betracht. In anderen Fällen wäre zum Beispiel eine Krankenkasse der Reha-Träger.
Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, beträgt die aktuelle Zuzahlung für Krankenkassen-Patienten 10 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage im Kalenderjahr, einschließlich der Krankenhausbehandlungstage. Übernimmt die Kosten der Reha die Rentenversicherung, müssen Patienten ebenfalls 10 Euro pro Tag zahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Privatversicherte Patienten gelten in der Rehaklinik als Selbstzahler.