Nach der Implantation einer Hüftprothese (TEP) hilft eine Reha, Patientinnen und Patienten zur gewohnten Selbstständigkeit und Beweglichkeit zurückzufinden. Der Erfolg der Hüft-Operation ist maßgeblich von einer behutsamen und kontrollierten Mobilisierung abhängig. Im Idealfall folgt die Anschlussheilbehandlung direkt auf die Operation.
Alles rund um die Reha nach Hüft-OP / Hüft-TEP
Was sind die Ziele einer Hüft-Reha?
Nach einer Hüft-OP fördert die Anschlussbehandlung in der Rehaklinik die Genesung und hilft den Rehabilitanden schnellstmöglich wieder zurück ins Berufsleben. Zu den hauptsächlichen Reha-Zielen zählen:
- Wiederherstellung von Ausdauer und Beweglichkeit
- Muskelaufbau nach der Hüft-OP
- deutliche Linderung oder Beseitigung von Schmerzen
- Stabilisierung und Stützung des Hüftgelenks
- Schulung zur Luxationsprophylaxe nach Hüftgelenksersatz-Operation
- Abklärung und Anpassung von Hilfsmitteln
- Steigerung des Wohlbefindens
Ablauf der Therapie nach einer Hüft-OP
Nach der Implantation einer Hüft-Totalendoprothese startet bereits im Krankenhaus die Mobilisierung. Die Anschlussheilbehandlung (AHB) in der orthopädischen Rehaklinik beginnt bestenfalls direkt oder spätestens zwei Wochen nach dem Krankenhaus-Aufenthalt.
Direkt nach einer Hüft-TEP-Operation sollten Patientinnen und Patienten im Alltag einiges beachten. Nach der Operation steht zuerst die Wundheilung im Mittelpunkt. In der Reha wird diese permanent überwacht. Nach etwa 12 Tagen wird ggf. das Nahtmaterial entfernt.
Bei einer Hüft-Reha steht zu Beginn die Kräftigung der Muskulatur und damit eine Verbesserung der Beweglichkeit im Vordergrund. Patienten durchlaufen ein Gangschultraining, zunächst mit Unterarmstützen. Ziel ist, die Gehstrecke immer weiter auszudehnen, um mittel- bis langfristig – der Zeitraum ist sehr individuell – auf Gehstützen komplett zu verzichten.
Wichtig nach einer Hüft-OP ist zudem die Überprüfung der Beinlänge. Eine eventuelle Differenz direkt nach der OP kann beispielsweise mit einer Silikon-Schuheinlage kompensiert werden. Eine mögliche minimale Differenz der Beinlänge gleicht sich im Laufe weniger Wochen und Monate in der Regel wieder aus. Im Rahmen der Nachsorge ist eine Überprüfung der Beinlänge ebenfalls weiterhin sinnvoll.
Welche Therapien werden in der Hüft-Reha eingesetzt?
Die zum Einsatz kommenden bewegungstherapeutischen Maßnahmen können sein:
- Physio- und ergotherapeutische Behandlung für die Wiederherstellung und Stabilisierung der Gelenkfunktion
- Bewegungsbäder zur Schmerzlinderung und gelenkschonender Funktionsverbesserung
- Schulungen zu gelenkschonendem Verhalten sowie Übungen für die künstliche Hüfte
- Physikalische Therapien wie z.B. Reizstromtherapie, Kältetherapie, Lymphdrainagen zur Schmerzreduktion
- Gerätebasiertes Muskelaufbautraining zur Gelenk- und Muskelstabilisierung
- Ernährungsberatung beispielsweise zur Reduktion von Übergewicht
Was sollte nach der Hüft-Operation und der Reha beachtet werden?
Bereits in der Klinik erhalten Patientinnen und Patienten nach der Operation praktische Tipps und Anleitungen zu Übungen, um mögliche Alltagshürden zu bewältigen. Dazu gehört beispielsweise, wie Patientinnen und Patienten nach einer Hüft-OP in ein Auto ein- und aussteigen sollten oder was beim Treppensteigen zu beachten ist.
Für einen Zeitraum von 3 Monate nach der Hüft-OP sollte das Hüftgelenk maximal 90 Grad gebeugt werden. Auch die Adduktion, also das Heranführen/Überkreuzen des Hüftgelenkes, sollte während der ersten 90 Tage nach der Hüft-Operation vermieden werden. Damit wird das Risiko minimiert, dass der Hüftkopf aus der Hüftpfanne springt. Genauere Informationen zu möglichen Übungen und Tätigkeiten legen der operierende Arzt sowie die Reha-Ärzte individuell fest.
Dauer und Kostenübernahme der Hüft-Reha
Im Allgemeinen dauert die Reha-Maßnahme drei bis vier Wochen. Die Dauer ist abhängig von der Schwere des Eingriffs und der körperlichen Verfassung. In Absprache mit dem Kostenträger kann bei notwendiger medizinischer Indikation eine Verlängerung der Rehabilitationsmaßnahmen beantragt werden.
Die Kosten für eine Reha werden in der Regel von einem Versicherungsträger, wie z.B. der Krankenkasse oder der Rentenversicherung, übernommen. Welcher Kostenträger die Reha finanziert, ist von der sogenannten "positiven Erwerbsprognose" abhängig.
Wenn Patientinnen und Patienten innerhalb von sechs Monaten nach der Reha wieder für mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können, kommt die gesetzliche Rentenversicherung als Kostenträger in Betracht. In anderen Fällen wäre zum Beispiel eine Krankenkasse der Reha-Träger.
Wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt, beträgt die aktuelle Zuzahlung für Krankenkassenpatienten 10 Euro pro Tag bis maximal 28 Tage im Kalenderjahr, einschließlich der Krankenhausbehandlungstage. Übernimmt die Kosten der Reha die Rentenversicherung, müssen Patientinnen und Patienten ebenfalls 10 Euro pro Tag zahlen. Eine Zuzahlungsbefreiung können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Privatversicherte gelten in der Rehaklinik als Selbstzahler.
Nachsorgemaßnahmen nach dem Aufenthalt in der Rehaklinik
Auch über Ihren Reha-Aufenthalt hinaus sollten Patientinnen und Patienten die gelernten Übungen zuhause weiterführen. Nur so ist ein langfristiger Erfolg der Rehabilitation möglich. Verschiedene Nachsorgeprogramme können Sie hierbei unterstützen. Welche Programme im individuellen Fall verfügbar sind, hängt vom Kostenträger der Rehamaßnahmen ab. Angeboten werden verschiedene ambulante und auch digitale Nachsorgeprogramme.